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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2012 - 14 A 2484/11.A   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2012 - 14 A 2484/11.A (https://dejure.org/2012,985)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.01.2012 - 14 A 2484/11.A (https://dejure.org/2012,985)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Januar 2012 - 14 A 2484/11.A (https://dejure.org/2012,985)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach Syrien; Bestehen einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer abschiebungsrechtlich relevanten Behandlung nach § 60 Abs. 2 AufenthG; Gefahr einer politischen Verfolgung von Rückkehrern wegen ihres illegalen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 2, AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Syrien, Ausschuss gegen Folter, Rückkehrgefährdung, Auslandsaufenthalt, Asylantrag, Abschiebungsverbot, Unruhen

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60 Abs. 2
    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach Syrien; Bestehen einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer abschiebungsrechtlich relevanten Behandlung nach § 60 Abs. 2 AufenthG; Gefahr einer politischen Verfolgung von Rückkehrern wegen ihres illegalen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2011 - 14 A 1186/11

    Die Erwartung einer politischen Verfolgung im Fall der Rückkehr von kurdischen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2012 - 14 A 2484/11
    Zuletzt Beschluss vom 24. Mai 2011 14 A 1186/11.A , NRWE Rn. 7 ff.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2014 - 3 N 91.13

    Syrien; Asyl; Flüchtlingseigenschaft; subsidiärer Schutz; politische Verfolgung;

    Die von der Beklagten angeführten weiteren Feststellungen des OVG Münster in dessen Beschluss vom 5. Januar 2012 (14 A 2484/11.A, juris) verhalten sich nicht zu dem besonderen Umstand, dass Rückkehrern mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit menschenrechtswidrige Behandlung droht, und gehen (a.a.O., Rn. 7) noch davon aus, die Ausreise aus Syrien sei im Regelfall wirtschaftlich motiviert (was den syrischen Behörden bekannt sei, weswegen kein Anlass zu politischer Verfolgung bestehe).

    Diese Auffassung liegt auch dem Beschluss des OVG Münster vom 9. Juli 2012 zugrunde, der ausdrücklich (a.a.O., Rn. 7) auf die entsprechenden Feststellungen in dem Beschluss vom 5. Januar 2012 (a.a.O., Rn. 7) verweist und seinerseits von dem Beschluss des OVG Münster vom 7. Mai 2013 (a.a.O., Rn. 6) in Bezug genommen wird.

  • VGH Hessen, 27.01.2014 - 3 A 917/13

    Syrien, Zulassungsanträge des Bundesamtes

    Dabei meint die Beklagte unter Bezugnahme auf Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 05.01.2012 - 14 A 2484/11.A - juris), eine asylrechtlich beachtliche Relevanz etwaiger bei der Befragung der Rückkehrer zu erwartenden Repressalien sei nur in Ausnahmefällen, nämlich bei hervorgehobener exilpolitischer Betätigung oder Vorverfolgung anzunehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - A 11 S 927/13

    Betroffenheit von politischer Verfolgung; Generalverdacht gegenüber syrischen

    Ausgehend hiervon vermag der Senat vor dem Hintergrund der ständigen Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts die Argumentation des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (vgl. zu dieser auch Beschlüsse vom 09.05.2011 - 14 A 1049/11.A -, vom 05.01.2012 - 14 A 2484/11.A -, vom 09.07.2012 - 14 A 2485/11.A - und vom 07.05.2013 - 14 A 1008/13.A -, jeweils in juris) und der Beklagten jedoch nicht nachzuvollziehen, weshalb die Maßnahmen der syrischen Behörden nicht an ein asyl- bzw. flüchtlingsrelevantes Merkmal anknüpfen sollen (ebenso bereits Senatsbeschluss vom 29.05.2013 - A 11 S 930/13 -).
  • BVerfG, 29.11.2018 - 2 BvR 2513/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf

    Zwar hatte das OVG NRW bis zum 14. November 2016 in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 5. Januar 2012 - 14 A 2484/11.A - vom 9. Dezember 2013 - 14 A 2663/13.A - vom 13. Februar 2014 - 14 A 198/14.A - vom 5. September 2016 - 14 A 1802/16.A - vom 6. Oktober 2016 - 14 A 1852/16.A -, alle juris) entschieden, dass unverfolgt ausgereisten Syrern nicht allein aufgrund der illegalen Ausreise, der Asylantragstellung im Ausland und des längeren Auslandsaufenthalts politische Verfolgung drohe und damit die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht vorlägen.
  • BVerfG, 18.09.2017 - 2 BvR 451/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

    Zwar hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bis zum 14. November 2016 in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 5. Januar 2012 - 14 A 2484/11.A - vom 9. Dezember 2013 - 14 A 2663/13.A - vom 13. Februar 2014 - 14 A 198/14.A - vom 5. September 2016 - 14 A 1802/16.A - vom 6. Oktober 2016 - 14 A 1852/16.A -, alle juris) entschieden, dass unverfolgt ausgereisten Syrern nicht allein aufgrund der illegalen Ausreise, der Asylantragstellung im Ausland und des längeren Auslandsaufenthaltes politische Verfolgung drohe und damit die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht vorlägen.
  • VG Oldenburg, 04.01.2017 - 2 A 5738/16

    Flüchtlingsschutz

    Diesem Personenkreis gegenüber bestehe aber keine Veranlassung zu politischer Verfolgung, da den Sicherheitskräften Syriens bekannt sei, dass die illegale Ausreise und Asylantragstellung im Regelfall wirtschaftlich motiviert sei (Beschluss vom 5. Januar 2012 - 14 A 2484/11.A - juris - Rn. 7) bzw. es lebensfremd sei anzunehmen, dass der syrische Staat Veranlassung und Ressourcen hätte, alle zurückgeführten Asylbewerber ohne erkennbaren Grund aus politischen Gründen zu verfolgen (Beschluss vom 27. Juni 2013 - 14 A 1517/13.A - juris, Rn. 11) bzw. es an der Anknüpfung an ein asylrelevantes Merkmal fehle, wenn lediglich für jeden Asylbewerber die beachtliche Wahrscheinlichkeit bestehe, bei seiner Rückkehr routinemäßig auch unter Einsatz der Folter befragt zu werden (Beschluss vom 13. Februar 2014 - 14 A 215/14.A - juris, Rn. 19) bzw. die Annahme lebensfremd sei, dass ein Rückkehrer vom syrischen Staat unterschiedslos der Gegenseite oder einer anderen Person, die ihrerseits Objekt politischer Verfolgung ist, zugerechnet werde, da auch dem syrischen Staat bekannt sein dürfte, dass die übergroße Zahl der Asylbewerber vor dem Bürgerkrieg und nicht vor politischer Verfolgung fliehe (Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 14 A 1852/16.A - juris Rn. 18).
  • VG Oldenburg, 18.11.2016 - 2 A 5162/16

    Flüchtlingseigenschaft; Syrien

    Diesem Personenkreis gegenüber bestehe aber keine Veranlassung zu politischer Verfolgung, da den Sicherheitskräften Syriens bekannt sei, dass die illegale Ausreise und Asylantragstellung im Regelfall wirtschaftlich motiviert sei (Beschluss vom 5. Januar 2012 - 14 A 2484/11.A - juris - Rn. 7) bzw. es lebensfremd sei anzunehmen, dass der syrische Staat Veranlassung und Ressourcen hätte, alle zurückgeführten Asylbewerber ohne erkennbaren Grund aus politischen Gründen zu verfolgen (Beschluss vom 27. Juni 2013 - 14 A 1517/13.A - juris, Rn. 11) bzw. es an der Anknüpfung an ein asylrelevantes Merkmal fehle, wenn lediglich für jeden Asylbewerber die beachtliche Wahrscheinlichkeit bestehe, bei seiner Rückkehr routinemäßig auch unter Einsatz der Folter befragt zu werden (Beschluss vom 13. Februar 2014 - 14 A 215/14.A - juris, Rn. 19) bzw. die Annahme lebensfremd sei, dass ein Rückkehrer vom syrischen Staat unterschiedslos der Gegenseite oder einer anderen Person, die ihrerseits Objekt politischer Verfolgung ist, zugerechnet werde, da auch dem syrischen Staat bekannt sein dürfte, dass die übergroße Zahl der Asylbewerber vor dem Bürgerkrieg und nicht vor politischer Verfolgung fliehe (Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 14 A 1852/16.A - juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2012 - 14 A 2485/11

    Anerkennung als Asylberechtigter und Feststellung der Voraussetzungen der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Januar 2012 14 A 2484/11.A , NRWE Rn. 7 f.
  • VG Oldenburg, 20.02.2017 - 2 A 6163/16

    Flüchtlingsschutz; Syrien

    Der entgegenstehenden Ansicht des OVG Münster (Beschlüsse vom 5. Januar 2012 - 14 A 2484/11.A - juris, Rn. 7, vom 27. Juni 2013 - 14 A 1517/13.A - juris, Rn. 11, vom 13. Februar 2014 - 14 A 215/14.A - juris, Rn. 19) und der daran anknüpfenden Argumentation des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris) folgt das Gericht nicht und verweist insofern auf die Ausführungen in den Urteilen vom 18. November 2016 und 4. Januar 2017 (Az. 2 A 5162/16 und 2 A 5738/16, juris, einsehbar auch in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz - Niedersächsisches Landesjustizportal).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 13 A 1140/13

    Voraussetzung der Gewährleistung eines normalen Lebens in der internen

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 5. Januar 2012 - 14 A 2484/11.A - und vom 20. Februar 2003 - 8 A 3577/99.A - BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 9 ZB 11.30039 -, juris, Rn. 3.
  • VG Regensburg, 14.03.2013 - RN 6 K 12.30059
  • VG Regensburg, 10.05.2013 - RN 6 K 12.30192

    Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit bei illegaler Ausreise aus Syrien und

  • VG Schleswig, 30.01.2015 - 7 A 30/13
  • VG Regensburg, 09.09.2014 - RN 1 K 14.30002
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